Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Das Diakonische Pflege-Institut (DPI) ist das Aus-, Fort- und Weiterbildungszentrum der Diakonie Alten Eichen und der Pflegediakonie. Mit unserem christlichen Hintergrund sind wir an diakonischen Werten orientiert. Das bedeutet für uns, dass unser Miteinander von Achtung, Wertschätzung, Nächstenliebe, Kultur- und Religionssensibilität und Respekt gegenüber allen Menschen und unserer Umwelt geprägt ist. Die Teilnehmenden respektieren diese Ausrichtung. Gemäß des Leitbilds des DPI.
Vertragspartnerin / Vertragspartner
Zwischen der Teilnehmerin / dem Teilnehmer, im Folgenden als TN bezeichnet und der entsendenden Einrichtung, im Folgenden als Einrichtung bezeichnet und dem Diakonischen Pflegeinstitut, im Folgenden als DPI bezeichnet, wird ein schriftlicher Vertrag in Form einer Kursanmeldung geschlossen. Für die Anmeldung wird das vorgesehene Formular genutzt. Mit der Anmeldung wird die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB bestätigt.
Kurs
Der / Die TN meldet sich per Formular am ausgeschriebenen Kurs an. Das jeweilige Bildungsziel sowie der Avisierte Abschluss des Kurses, Schulungszeiten, Praktika, Kosten, Fortbildungspunkte, sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen. Das DPI wird die gebuchte Veranstaltung gemäß Ausschreibung durchführen. Der / die TN erhält bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat über den gebuchten Kurs gemäß Beschreibung und unter Angabe der Inhalte, der Dauer und des Ziels.
Pflichten des Teilnehmenden (TN)
Die Pflicht des/der TN ist es, während der Fortbildung das Ziel der vereinbarten Fortbildung zu erreichen. Der/Die TN hat die vereinbarten Kurse zu besuchen, den Lehr- und Lernstoff zu lernen und die damit verbundenen Fortbildungsarbeiten durchzuführen. Ist die / der TN an der Teilnahme verhindert, ist dieses dem DPI schnellstmöglich mitzuteilen. Bei Krankheit ersetzt diese Meldung nicht die Krankmeldung im Betrieb. Versäumt der/ die TN rd. 10% der Lehrgangszeit, gilt das Fortbildungsziel als nicht erreicht. Fortbildungspunkte und –nachweise können in diesem Fall nicht gegeben werden.
Pflichten des DPI
Bei Ausfall eines Kurstags, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich das DPI, die Inhalte im Rahmen eines Ersatztermins nachzuholen.
Kosten / Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren bzw. Kurskosten sind der jeweiligen Kurs-Ausschreibung zu entnehmen. Es handelt sich in der Regel um Endpreise, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Die Begleichung der Teilnahmegebühr ist vor Kursbeginn fällig. Werden die Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber getragen, so rechnet das DPI die Kosten direkt mit dem Arbeitgeber ab. Werden die Lehrgangskosten vom TN getragen, so rechnet das DPI die Kosten direkt mit dem / der TN ab. Werden die Lehrgangskosten durch einen Dritten getragen (Maßnahmeträger), so können diese direkt vom Maßnahmeträger dem DPI beglichen werden, ohne dass dem / der TN Kosten entstehen.
Der / Die TN haftet für die Begleichung der Teilnehmgebühr. Sofern neben dem / der TN auch die Einrichtung unterzeichnet, haften beide gesamtschuldnerisch.
Kosten für Verpflegung und für sonstigen Aufwand sind in der Regel im Preis enthalten. Fallen gesonderte Kosten an, die für den Kurs obligatorisch zu tragen sind, werden diese in der Kurausschreibung gesondert ausgewiesen.
Teilnehmbescheinigung / Zertifikat
Nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme erhält der / die TN eine Teilnahmebescheinigung / ein Zertifikat, aus der/dem Inhalt, zeitlichem Umfang, Ziel und Fortbildungspunkte der Maßnahme bzw. den erreichten Abschluss erkennbar ist.
Absage / Stornierung / Kündigung
Kündigt die Einrichtung oder der/die TN den Fort-/ Weiterbildungs-/Teilnehmvertrag,
- so kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,-- ein/e Ersatz-TN zu den vereinbarten Bedingungen benannt werden. Sollte innerbetrieblich kein ErsatzTN benannt werden können, setzt sich der / die TN oder die Einrichtung zur Suche eines/einer ErsatzTNs schnellstmöglich mit dem DPI in Verbindung. Ein(e) ErsatzTN muss den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen, während eines laufenden Kurses ist die Benennung von ErsatzTNs nicht möglich.
- Wird kein/e Ersatz-TN benannt, ist die Unterrichtsgebühr ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu 50%, ab 2 Wochen zu 75% und ab 1 Woche zu 100% zu zahlen.
- Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
- Bei Kursen, die nach dem SGB III gefördert werden, gelten weitere Rücktritts- bzw. Kündigungsbedingungen, diese Vertragslösungen sollen mit dem Maßnahmeträger abgestimmt werden: a) Rücktrittsrecht des TN von zwei Wochen nach Unterzeichnung des TN-Vertrags, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. b) Rücktrittsrecht des TN, wenn die Förderung nicht bewilligt wird. c) Rücktrittsrecht des DPI, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. d) Rücktrittsrecht auf beiden Seiten aufgrund mangelhaft erbrachter Leistungen. e) Fristloses Kündigungsrecht des TN, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. f) Fristloses Kündigungsrecht des TN, wenn die Förderung nach Maßnahmebeginn versagt wird. g) Fristloses Kündigungsrecht beidseitig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. gravierende Vertragsverstöße. h) Reguläre Kündigung des TN.
- Bei Absage / Stornierung / Kündigung durch PD/AE-Einrichtungen, können abweichende Regelungen getroffen werden.
Das DPI kann Kurse oder Interessenten absagen oder kündigen, wenn die Anmeldungszahlen die Kapazitäten übersteigen, wenn Kurse aus Mangel an Anmeldungen nicht zustande kommen oder aus anderem wichtigem Grund. Bei einer Absage / Kündigung durch das DPI werden der/dem TN die Kurskosten ersetzt, wenn er / sie den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat.
Die Absage / Stornierung / Kündigung muß schriftlich erfolgen.
e-learning / Blended learning
Wenn in der Ausschreibung nicht gesondert angegeben, handelt es sich bei den unterstützenden e-learning-Angeboten nicht um Fernlehrgänge im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG).
Sonstiges
Das DPI haftet nicht für Unfallschäden, den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Sachen und Wertgegenständen der TN.
Der / die TN ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Auf dem Gelände und in den Unterrichtsräumen besteht ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
Nebenabreden / Salvatorische Klausel
Soweit Einzelbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anmeldemöglichkeiten
- Anmeldung per Mail
während der Übergangsphase ist für interne MA der Pflegediakonie Alten Eichen weiterhin eine Anmeldung per Mail möglich: anmeldung-dpi@pflegediakonie.de
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
dies ist die bevorzugte Art der Anmeldung